Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung übermittelt an die EQS Group AG am 13.03.2024 Uhr, 13.00 Uhr
Aktualisierung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Aufgrund der im Rahmen der Finalisierung und Prüfung des Jahresabschlusses 2023 am 12. März 2024 gewonnenen Erkenntnisse korrigiert die FHW Neukölln AG ihr erwartetes Vorsteuerergebnis auf 7,7 Mio. € und verbleibt damit 36% unter dem bisher kommunizierten prognostizierten Vorsteuerergebnis.
Die hochgerechnete Wärmeabsatzmenge, die der Prognose zugrunde lag, war geprägt von historischen Verläufen und antizipierte nicht hinreichend genug die tatsächlichen Einsparungen der Kundenseite, den Witterungsverlauf sowie die Netzverluste. Daraus resultierende Bewertungskorrekturen sowie die Komplexität der buchhalterischen Abbildung der Fernwärmebremse (EWPG) führte zur einem entsprechend niedrigerem Umsatz gegenüber der Prognosemitteilung vom 23.11.2023.
Berlin, den 13.03.2024
FERNHEIZWERK NEUKÖLLN AKTIENGESELLSCHAFT Die Vorständin Weigandufer 49 – 12059 Berlin