Informationen im Sinne der FFVAV und des § 24 EWG Berlin

Veröffentlichungen im Sinne der Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung – FFVAV) und Informationen i.S.v. § 24 EWG Bln

Gesamtenergiemix 2022

Wärmegewinnungstechnologie 2022

Treibhausgasemissionsfaktor gemäß FW 309-1: 107 kg CO2eq / MWhWärme

Primärenergiefaktor gemäß FW 309-1: 0,55 inkl. Fremdbezug

Anteil erneuerbare Energien (Basis 2022): 30%

Wärmenetzverluste (Basis 2022): 39.207 MWh/a

Hier finden Sie unsere Preisliste.

Vergleiche für Verbraucher:innen

Wärmebedarf
für Raumwärme
ab EnEV 2002WSVO
1977/1995
Altbau,
unsaniert vor 1977
Einfamilienhaus<90 kWh/a*m290-145 kWh/a*m2>145 kWh/a*m2
Mehrfamilienhaus<81 kWh/a*m281-133 kWh/a*m2>133 kWh/a*m2
GHD-Gebäude<89 kWh/a*m289-238 kWh/a*m2>89 kWh/a*m2
Durchschnittsverbräuche vergleichbarer Kundinnen und Kunden. Quelle: Techem, Energiekennwerte 2019, witterungsbereinigt (nach VDI 3807, Vergleichszeitraum 1970-2019; Referenzstandort Potsdam)

Kontakte zu Verbraucher:innenorganisationen und Energieagenturen:

Verbraucherzentrale Berlin
Mail: 

Bund der Energieverbraucher
Mail: 

Berliner Energieagentur
Mail: 

Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE)

Informationen über unser Beschwerdeverfahren

Information zu technisch möglichen Netzanschlusspunkten für den Anschluss von Anlagen zur Erzeugung klimaschonender Wärme nach EWG Bln § 23 Absatz 1 Satz 1

Die Errichtung eines Anschlusses zur Wärmeeinspeisung ist grundsätzlich an jeder Stelle des Versorgungsgebietes möglich. Die Möglichkeit zur Einspeisung von Wärme ist dabei abhängig von Wärmebedarf und strukturellen Eigenschaften des Netzes und wird für jeden Einspeisepunkt individuell geprüft. Die Prüfung umfasst insbesondere Anforderungen an die maximale Vorlauftemperatur sowie an Betriebs- und Auslegungsdruck im jeweiligen Teilnetz. Aus Betriebs- und Sicherheitsgründen müssen Anlagen zur Erzeugung klimaschonender Wärme per Datenfernübertragung durch die Fernheizwerk Neukölln AG von Ferne abgeschaltet werden können.

Information im Sinne des § 22 EWG Berlin

Unser Dekarbonisierungsfahrplan wurde zum 30. Juni 2023 dem Land Berlin vorgelegt und wird mindestens alle fünf Jahre überarbeitet.