Informationen im Sinne der FFVAV und des § 24 EWG Berlin

Veröffentlichungen im Sinne der Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung – FFVAV) und Informationen i.S.v. § 24 EWG Bln
Gesamtenergiemix 2021

Wärmegewinnungstechnologie 2021

Treibhausgasemissionsfaktor gemäß FW 309-1 (Basis 2020): 92,5 kg CO2eq / MWhWärme
Primärenergiefaktor gemäß FW 309-1 (Basis 2020): 0,55 inkl. Fremdbezug
(Die verifizierten Werte für das Jahr 2022 werden in 2023 veröffentlicht.)
Anteil erneuerbare Energien (Basis 2021): 21%
Wärmenetzverluste (Basis 2021): 39.075 MWh/a
Hier finden Sie unsere Preisliste.
Vergleiche für Verbraucher:innen
Wärmebedarf für Raumwärme | ab EnEV 2002 | WSVO 1977/1995 | Altbau, unsaniert vor 1977 |
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Einfamilienhaus | <90 kWh/a*m2 | 90-145 kWh/a*m2 | >145 kWh/a*m2 |
Mehrfamilienhaus | <81 kWh/a*m2 | 81-133 kWh/a*m2 | >133 kWh/a*m2 |
GHD-Gebäude | <89 kWh/a*m2 | 89-238 kWh/a*m2 | >89 kWh/a*m2 |
Kontakte zu Verbraucher:innenorganisationen und Energieagenturen:
Verbraucherzentrale Berlin
Mail:
Bund der Energieverbraucher
Mail:
Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE)
Informationen über unser Beschwerdeverfahren
Information zu technisch möglichen Netzanschlusspunkten für den Anschluss von Anlagen zur Erzeugung klimaschonender Wärme nach EWG Bln § 23 Absatz 1 Satz 1
Die Errichtung eines Anschlusses zur Wärmeeinspeisung ist grundsätzlich an jeder Stelle des Versorgungsgebietes möglich. Die Möglichkeit zur Einspeisung von Wärme ist dabei abhängig von Wärmebedarf und strukturellen Eigenschaften des Netzes und wird für jeden Einspeisepunkt individuell geprüft. Die Prüfung umfasst insbesondere Anforderungen an die maximale Vorlauftemperatur sowie an Betriebs- und Auslegungsdruck im jeweiligen Teilnetz. Aus Betriebs- und Sicherheitsgründen müssen Anlagen zur Erzeugung klimaschonender Wärme per Datenfernübertragung durch die Fernheizwerk Neukölln AG von Ferne abgeschaltet werden können.
Information im Sinne des § 22 EWG Berlin
Unser Dekarbonisierungsfahrplan wurde zum 30. Juni 2023 dem Land Berlin vorgelegt und wird mindestens alle fünf Jahre überarbeitet.