Mit Meldung vom 14.6.2024 hat die Fernheizwerk Neukölln AG darüber informiert, dass gegen den von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 13. Juni 2024 gefassten Beschluss zur Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 1,20 je nennwertlose Stückaktie von mehreren Aktionären Widerspruch zu Protokoll erklärt wurde. Es war nicht auszuschließen, dass von diesen Aktionären Klage gegen den Dividendenbeschluss erhoben wird. In der Folge stellte die Gesellschaft die Auszahlung der Dividende bis zur Klärung, ob gegen den Dividendenbeschluss Klage erhoben worden ist oder nicht, zurück.
Das Landgericht Berlin teilte am 23.08.2024 mit, dass die Eingangsregistratur des Landgerichts Berlin, soweit ermittelbar, kein Verfahren verzeichnet hat. Innerhalb der Klagefrist wurde demnach keine Klage gegen den Dividendenbeschluss der Gesellschaft erhoben. Die Auszahlung der Dividende wurde daraufhin unverzüglich veranlasst.
Berlin, 26.08.2024
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
Die Vorständin