Veröffentlichung gem. § 111c AktG
Die Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) hat am 23.06.2026 einen Vertrag zur Aufnahme eines zweiten Darlehens in Höhe von bis zu 30 Millionen EUR von ihrer Muttergesellschaft, der BEW Berliner Energie und Wärme GmbH, mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 111b Abs.1 AktG unterzeichnet. Die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH hält 80,80 Prozent der Anteile der Gesellschaft und ist damit ein nahestehendes Unternehmen im Sinne des § 111a Abs.1 AktG.
Das Darlehen wird in drei Tranchen, deren Höhe sich nach dem Finanzierungsbedarf der Gesellschaft richtet, zwischen dem 1. Juli 2026 und dem 31. Dezember 2027 ausgezahlt und hat eine Laufzeit von 15 Jahren. Die erste Tranche in Höhe von 15 Millionen EUR wird am 09. Juli 2026 ausgezahlt.
Das Darlehen stellt die Finanzierung der bereits begonnenen sowie noch umzusetzenden Teilprojekte im Zusammenhang mit dem Transformationsplan für eine klimaneutrale und versorgungssichere Wärmeversorgung sicher.
Die Aufnahme des Darlehens erfolgt zu einem variablen Zinssatz in Höhe des EURIBOR 3 p.a. zuzüglich 1,00 %-Punkte Marge. Die Gesellschaft hat zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2027 die Option, das Darlehen für die Restlaufzeit in eine Festzinsvereinbarung umzuwandeln. Die Vorteilhaftigkeit eines festen Zinssatzes gegenüber einem variablen Zinssatz wird fortlaufend geprüft. Die Konditionen halten einem Fremdvergleich stand. Es gelten die marktüblichen Regelungen bei Bank- und Kapitalmarktfinanzierungen.
Berlin, 24. Juni 2026
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
Der Vorstand

