Hiermit informieren wir über die Korrektur der Turnusrechnung für das Abrechnungsjahr 2023 und das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG).
Rechnungskorrektur
Aufgrund geänderter Berechnungsgrundlagen zum Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) sowie der fehlenden Information gemäß Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) werden wir alle Rechnungen, die das Abrechnungsjahr 2023 betreffen, stornieren und neu erstellen. Der Entlastungsbetrag wird sich im Regelfall erhöhen. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der Rechnungskorrektur und gehen derzeit davon aus, die korrigierten Rechnungen für den Großteil der Verbrauchsstellen in den nächsten Wochen versenden zu können. Die Rechnungen werden über den Postweg versendet.
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG
In unserer Turnusrechnung für das Abrechnungsjahr 2023 hatten wir darüber informiert, dass uns zum Zeitpunkt der Erstellung der Abrechnung die in § 3 CO2KostAufG aufgeführten Informationen leider noch nicht vorlagen.
Die verbrauchsstellenspezifischen Informationen gemäß CO2KstAufG reichen wir Ihnen mit der korrigierten Rechnung nach (siehe oben).