Das kostet unsere Kiezwärme

Unsere aktuellen Preise
Die Fernheizwerk Neukölln AG passt in Anwendung der vertraglich vereinbarten Preisänderungsbestimmungen ihre Preise für die Fernwärmelieferungen an. Für die anstehende Preisänderung gelten die Preisbestimmungen in der aktuellen Fassung.
Ab 1. August 2025 gelten folgende Preise:
Grundpreis [netto] | Arbeitspreis [netto] | Emissionspreis [netto] | gültige MwSt. [%] | |
Vertragszeichnung bis zum 31. Juli 2025 | ||||
59,79 €/kW | 69,07 €/MWh | 7,92 €/MWh | 19 | |
Vertragszeichnung ab dem 01. August 2025 | ||||
die ersten 251kW | 90,95 €/kW | 69,07 €/MWh | 7,92 €/MWh | 19 |
weitere 576 kW | 78,58 €/kW | 69,07 €/MWh | 7,92 €/MWh | 19 |
alle weiteren kW ab 828 kW | 66,22 €/kW | 69,07 €/MWh | 7,92 €/MWh | 19 |
Preiszusammensetzung
Die Fernwärmeversorgung ist eine komplexe Dienstleistung. Diese umfasst:
- die effiziente Erzeugung durch permanente Optimierung, Wartung und Instandhaltung der Anlagen
- die Beschaffung der Brennstoffe
- die sichere Verteilung
- die Instandhaltung des Rohrnetzes
- den Betrieb sämtlicher Übergabestationen
- die digitale Messung des Verbrauchs sowie
- die turnusmäßige Verbrauchsabrechnung
Für die Fernwärmelieferung zahlen unsere Kunden und Kundinnen ein Entgelt, das zu einem Teil verbrauchsabhängig (Verbrauchskosten), zum anderen Teil verbrauchsunabhängig (Betriebskosten/Bereitstellungskosten) ist.
Das turnusmäßig fällige Entgelt setzt sich zusammen aus:
Grundpreis
- abhängig von der bereitgestellten, vertraglich vereinbarten Leistung
- wird abgeleitet von dem Tariflohn und dem Investitionsgüterindex
Arbeitspreis
- abhängig vom Verbrauch
- wird abgeleitet von den Indizes für Erdgas- und Strombörsenpreise, Holzpellets, Erdgas für Handel und Gewerbe bzw. dem Wärmepreisindex
Emmissionspreis
- abhängig vom Verbrauch
- wird abgeleitet von den Preisen für Emissionszertifikate und einem Zuteilungsfaktor
Vom Verbrauch unabhängige Kosten
Der Grundpreis beinhaltet anteilig die Kosten für die Wärmeerzeugung und -verteilung. Er ist gemäß der Preisänderungsklauseln (PÄK) an die Entwicklung der Tariflöhne und den Investitionsgüterindex gebunden. Die PÄK können unseren Preisbestimmungen entnommen werden:
- Preisbestimmungen mit Vertragszeichnung bis zum 31. Juli 2025
- Preisbestimmungen mit Vertragszeichnung ab dem 01. August 2025
Vom Verbrauch abhängige Kosten
Die Verbrauchskosten errechnen sich aus den Werten der Verbrauchserfassung und dem jeweils gültigen Arbeits- und Emissionspreis. Die Höhe des Arbeits- und Emissionspreises folgt ebenfalls den PÄK. Gemäß § 24 Abs. 4 S. 1 AVBFernwärmeV berücksichtigten die PÄK sowohl die Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen (sogenannte Kostenelemente) als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt (sogenanntes Wärmemarktelement) angemessen.
Der Arbeitspreis, der Emissionspreis und der Grundpreis ändern sich halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres. Die neuen Preise werden in einem öffentlich bekannt gegebenen Preisblatt festgelegt.
Für die Herstellung des Anschlusses an unsere Kiezwärme fallen einmalige Kosten an. Im Wesentlichen für den Anschluss an das Fernwärmenetz durch Erdarbeiten und den Einbau der sogenannten Fernwärme-Übergabestation. Die Höhe dieser einmaligen Anschlusskosten hängt von der Größe und Lage Ihres Objektes ab.