Das kostet unsere Kiezwärme

So setzen sich unsere Preise zusammen

Unsere Kiezwärme ist eine komplexe Dienstleistung. Sie umfasst nicht nur die effiziente Erzeugung und sichere Verteilung unserer Wärme, sondern auch die Beschaffung der Brennstoffe, die permanente Optimierung unserer Anlagen, die digitale Messung des Verbrauchs und die Wartung des Rohrnetzes sowie der einzelnen Übergabestationen.

Für die Wärmeversorgung bis zur Hausanlage entstehen somit keine zusätzlichen Kosten für die Inspektion, Wartung und Instandsetzung. Wer bei der Entscheidung für Fernwärme die Kosten mit denen anderer Heizungssysteme vergleicht, sollte all dies berücksichtigen. Zudem sind die laufenden Verbrauchskosten bei Fernwärme dauerhaft geringer als beispielsweise bei einer Ölheizung. Sie bezahlen bei uns monatliche Abschläge und haben über das Jahr verteilt gleichmäßig berechenbare Ausgaben.

Wir unterscheiden zwei Arten von Kosten:

1. Anschlusskosten

Für die Herstellung des Anschlusses an unsere Kiezwärme fallen einmalige Kosten an: für die Entsorgung der Altanlage, den Anschluss an das Fernwärmenetz durch Erdarbeiten und den Einbau der sogenannten Fernwärme-Übergabestation. Außerdem müssen Fachleute die Verteilung der Wärme in Ihrem Gebäude passend einstellen. Die Höhe dieser einmaligen Anschlusskosten hängt von der Größe und Lage Ihres Objektes ab – liegt in den meisten Fällen aber deutlich unter der Summe, die der Bau einer eigenen Heizungsanlage veranschlagen würde, die nicht auf Fernwärme basiert. Auf Wunsch besprechen wir mit Ihnen auch gern die Finanzierung der einmaligen Beträge für den Baukostenzuschuss und die Hausanschlusskosten.

2. Betriebs-/ Verbrauchskosten

Für unsere Kiezwärme zahlen unsere Kunden und Kundinnen ein Entgelt, das zum Teil verbrauchsabhängig (Verbrauchskosten), zum Teil unabhängig von ihrem Wärmeverbrauch (Betriebskosten/Bereitstellungskosten) ist.

Unsere Preise setzen sich zusammen aus:

Anschlusskosten
(einmalig)

Grundpreis
(von der bereitgestellten Leistung abhängig)

Arbeitspreis
(vom Verbrauch abhängig)

Emmissionspreis
(vom Verbrauch abhängig)

Abhängig vom Verbrauch

Arbeitspreis und Emissionspreis bemessen sich nach den Werten der Verbrauchserfassung und dem jeweils gültigen Arbeitspreis und Emissionspreis. Dabei ist der Netto-Arbeitspreis bis zum 30. September 2024 an die Entwicklung der Preise für Importkohle, für Erdgas als Börsennotierung, für Holzpellets und für Erdgas bei Abgabe an Haushalte gebunden. Seit dem 01. Oktober 2024 gelten unsere neuen Preisgleitklauseln. Nun ist die Entwicklung des Netto-Arbeitspreises an die Preise für Holzpellets, für Erdgas als Börsennotierungen, für Erdgas bei Lieferung an Handel und Gewerbe sowie für Strom als Börsennotierung gebunden. Über den Arbeitspreis wird der tatsächliche Wärmeverbrauch abgerechnet, der wiederum von der Witterung, dem Objekt selbst und nicht zuletzt dem Heizverhalten der Nutzer und Nutzerinnen abhängt.

Der Netto-Emissionspreis ist an die Entwicklung der Preise für CO₂-Zertifikate und den Zuteilungsfaktor (Zkf) gebunden. Was ist damit gemeint? Wir sind per Gesetz verpflichtet, für unseren Brennstoffeinsatz im Rahmen des europäischen Treibhausgas-Emissionshandelssystems (EU-ETS) Emissionsberechtigungen (Zertifikate) abzugeben. Ein geringer Teil dieser Zertifikate, die an der Energiebörse gehandelt werden, wird uns kostenlos zur Verfügung gestellt (aktuell ca. 15 Prozent), der Rest muss hinzugekauft werden. Dieser Teil wird verbrauchsabhängig auf unsere Kunden verteilt. Zusätzlich werden uns für den Fernwärmebezug Emissionskosten in Rechnung gestellt. Die Höhe des Emissionspreises verändert sich demnach durch den Preis der an der Energiebörse gehandelten Emissionszertifikate und den sinkenden Anteil von kostenlos zugeteilten Emissionszertifikaten.

Unabhängig vom Verbrauch

Der Grundpreis ist ein Fixpreis und beinhaltet die anteiligen Kosten für die Erzeugung und das Fernwärmenetz. Er wird aus der vertraglich vereinbarten maximal bereitzustellenden Wärmeleistung (der so genannten Verrechnungsleistung, siehe 1.4 des Fernwärmeversorgungsvertrages) und dem jeweils gültigen Grundpreis berechnet. Der Netto-Grundpreis ist an den Lohn unserer Mitarbeitenden und den Investitionsgüterindex (I) gebunden. Der Arbeitspreis, der Emissionspreis und der Grundpreis ändern sich halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres. Die neuen Preise werden in einem öffentlich bekannt gegebenen Preisblatt festgelegt. Wie sich unsere Preise konkret zusammensetzen, schlüsselt das Dokument Preisbestimmungen auf (siehe Download unten).

Unsere aktuellen Preise

Die Fernheizwerk Neukölln AG passt in Anwendung der vertraglich vereinbarten Preisänderungsbestimmungen ihre Preise für die Fernwärmelieferungen ab 1. April 2025 an. Für die anstehende Preisänderung gelten die Preisbestimmungen in der Fassung vom Oktober 2024.

Die für die aktuelle Preisanpassung entscheidenden Referenzwerte entwickelten sich in den Referenzzeiträumen unterschiedlich, führten aber insgesamt zu einem leichten Anstieg des Arbeits- und Emissionspreises.

Die Indexwerte für Erdgas Börsennotierungen lagen im zweiten Halbjahr 2024 um 29 % über dem Niveau des ersten Halbjahres 2024. Die Indexwerte für Holzpellets gingen im selben Zeitraum um 7,5 % zurück. Das Strompreisglied, welches reduzierend auf den Arbeitspreis wirkt, stieg in der zweiten Jahreshälfte 2024 um rd. 25 % gegenüber dem ersten Halbjahr 2024. Im Ergebnis steigt der Arbeitspreis um 2,6 % von netto 67,29 €/MWh auf netto 69,07 €/MWh.

Im Zuge von moderat gestiegenen Preisen für Emissionszertifikate (+ 5 %) erhöht sich der Emissionspreis von netto 7,57 €/MWh auf netto 7,92 €/MWh.

Der Grundpreis steigt per April 2025 infolge des gestiegenen Investitionsgüterindex (+ 2,3 %) nur leicht um 0,7 % auf netto 59,79 €/kW. Derzeit finden Verhandlungen über die Tariflöhne des öffentlichen Dienstes statt, deren Ergebnis Auswirkungen auf die Grundpreisentwicklung der FHW Neukölln AG haben werden. Aktuell sind keine Lohnsteigerungen in 2025 im Grundpreis berücksichtigt, da ein Verhandlungsergebnis noch aussteht. Sollten die Verhandlungen zu einer Lohnanpassung mit Wirkung zum 1. April 2025 oder früher führen, wird der Grundpreis entsprechend rückwirkend angepasst.

Insgesamt steigt der Durchschnittspreis aktuell von netto 114,45 €/MWh auf netto 116,85 €/MWh.

Ab 1. April 2025 gelten laut Preisblatt 2025/04 die folgenden Preise:

Grundpreisnetto: 59,79 €/kWbrutto: 71,15 €/kW
Arbeitspreisnetto: 69,07 €/MWhbrutto: 82,19 €/MWh
Emissionspreisnetto: 7,92 €/MWhbrutto: 9,42 €/MWh