Kundeninformation zur Anpassung der Fernwärmepreise und der Preisbestimmungen zum 1. Oktober 2024


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fernheizwerk Neukölln AG (FHW) passt zum 1. Oktober 2024 ihre Wärmepreise an und legt zum gleichen Datum die Preisänderungsbestimmungen neu fest. Als Folge rückläufiger Referenzwerte sinken auch unsere Verbrauchspreise ab dem 1. Oktober spürbar.

Gerne nehmen wir die Gelegenheit wahr, Ihnen, unseren Kundinnen und Kunden, diese Veränderungen näher zu erläutern.

Unsere Preisanpassungen und Änderungen der Preisbestimmungen erfolgen grundsätzlich auf der Basis der geschlossenen Fernwärmeversorgungsverträge, der jeweils gültigen Preisbestimmungen und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV).

Änderungen der Preisbestimmungen

Die Preisbestimmungen sind Bestandteil des Wärmeversorgungsvertrages, jeweils in ihrer gültigen Fassung. In ihnen werden die Basispreise und deren Preisänderungsklauseln festgelegt. Die Preisveränderungen sind abhängig von den Entwicklungen auf dem Wärmemarkt sowie den Lohn- und Brennstoffkosten.

FHW überprüft regelmäßig, inwieweit die Preisänderungsklauseln und die darin verwendeten Indizes des Statistischen Bundesamtes noch den Bestimmungen des § 24 (4) der AVBFernwärmeV entsprechen. Hierin wird festgelegt, dass Preisänderungsklauseln sowohl die Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen müssen.

Die Anpassung der Preisänderungsbestimmungen ab dem 1. Oktober 2024 betrifft ausschließlich den Arbeitspreis. Grund- und Emissionspreis bleiben von der Anpassung unberührt. 

Seit der letzten Anpassung der Preisbestimmungen im April 2018 haben wir intensiv an der Modernisierung unserer Produktionsanlagen und der Verbesserung unserer Effizienz und Wirtschaftlichkeit gearbeitet. FHW deckt seinen Wärmebedarf derzeit zu rd. zwei Dritteln aus eigenen Erzeugungsanlagen und zu rd. einem Drittel durch den Wärmebezug von der BEW Berliner Energie und Wärme AG (bis Mai 2024: Vattenfall Wärme Berlin AG).

Im Bereich der Eigenerzeugung konnte der Ausstieg aus der Steinkohleverbrennung bereits in der Heizperiode 2022/2023 vollzogen werden. Im Gegenzug wurde der Einsatz von CO2-neutraler Biomasse in Form von zertifizierten Holzpellets sukzessive erhöht. Darüber hinaus wird der Anteil der in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugten Fernwärme im Jahr 2024 durch die Inbetriebnahme eines neuen mit Erdgas betriebenen Blockheizkraftwerkes (BHKW) deutlich erhöht. Das neue BHKW wird auch mit einer Wasserstoff-Beimischung betrieben werden können, wodurch wir für die Zukunft noch klimafreundlicher aufgestellt sind.  

Beim Wärmebezug haben sich die Rahmenbedingungen insbesondere bei den arbeitsabhängigen Preiskomponenten mit der Verlängerung des Wärmebezugsvertrages im Jahr 2023 wesentlich geändert. Die Entwicklung des Arbeitspreises für die bezogene Wärmemenge ist künftig zwar weiterhin an die Preisentwicklung des Erdgases gebunden, allerdings profitiert FHW von steigenden Strompreisen, da diese in Form eines Strompreiselements preismindernd auf den Arbeitspreis des Wärmebezugs wirken.

Auf Basis einer optimierten Fahrweise der Eigenerzeugung, kombiniert mit einem flexiblen Wärmebezug, werden wir die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens durch maßvolle, marktgerechte Wärmepreise stützen und zudem die Attraktivität der Fernwärmeversorgung durch sehr gute Klimakennziffern weiter erhöhen. Dieses Ziel wird durch einen mittelfristig angestrebten Primärenergiefaktor von 0,4 sowie einen spezifischen CO2-Emissionswert von 90 g/kWh für die gelieferte Fernwärme unterstrichen.

Die Anpassung der Preisänderungsklauseln erfolgt unter Beachtung von § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV und berücksichtigt sowohl die geänderte Kostenentwicklung bei Erzeugung, Bezug, Transport und Bereitstellung der Fernwärme der FHW als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt.

Wie eingangs bereits erläutert, bleiben die Preisbestimmungen bzgl. des Grund- und Emissionspreises unverändert.

Die Preisanpassungsformel beim Arbeitspreis (AP) ergibt eine Erhöhung des Wärmemarktelements von 30 % auf 50 %. Der Wärmemarkt wird nun repräsentiert durch den Index für Erdgas, geliefert an Handel und Gewerbe (EGM, vorher: geliefert an Haushalte, EGH). Genau wie bisher hat dieses Preiselement eine sehr stabilisierende Wirkung. Die verbleibenden 50 % entfallen auf die Elemente, die den Brennstoffbedarf in der Eigenerzeugung und den Wärmebezug und damit die variablen Kosten repräsentieren. Hier wird Erdgas mit 40 % (vorher 30 %) weiterhin zum stärksten Kostenelement. Als dessen Preisreferenz dienen unverändert die indexierten Börsennotierungen (EGB), erfasst und veröffentlicht durch das Statistische Bundesamt. Weiterhin entfallen 20 % (vorher 5 %) auf den Referenzwert für Holzpellets (IH), deren Indizes ebenfalls vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden. Steinkohle (Sk, bisher 15 %) hat in der neuen Preisregelung aufgrund des bereits realisierten Steinkohleausstiegs keine Referenz mehr. Mit einem neuen Preiselement für Strom (S, – 30 %) bilden wir ab dem 1. Oktober auch die Erlöse aus der Stromeinspeisung unserer KWK-Anlagen in der Preisanpassungsformel ab. Als Referenz für das Strompreiselement dienen analog zu der Erdgaskomponente die indexierten und vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Börsennotierungen für Strom. Durch das negative Vorzeichen des Preiselements für Strom partizipieren unsere Kundinnen und Kunden zukünftig von steigenden Strompreisen in Form des preisreduzierenden Effekts auf den Fernwärmepreis. Die Preisanpassungsformel enthält weiterhin auch eine feste Preiskomponente, welche unverändert bei 20 % liegt.

Abb. 1: die bisherige Preisänderungsformel, gültig bis 30.09.2024 und die neue Preisänderungsformel, gültig ab 1.10.2024

Insgesamt ergibt sich mit den neuen Preisbestimmungen nach unserer Einschätzung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den eher stabilisierenden Marktelementen und den eher volatilen Kostenelementen. Dabei spiegelt der gestiegene Anteil für Holzpellets und Erdgas sowie dem neuen negativen Preiselement für Strom und der gleichzeitige Wegfall des Kostenelements für Steinkohle die Marktentwicklung wider. In der Konsequenz erwarten wir weiterhin eine eher stabilere Preisentwicklung. Beim Arbeitspreis kann es aufgrund der starken Gewichtung eines Energieträgers (Erdgas) auch stärkere Schwankungen des verbrauchsabhängigen Entgelts geben, welche durch das negative Strompreiselement allerdings abgeschwächt werden wird. Der Emissionspreis spielt mit einem derzeitigen Anteil von rd. 7 % bezogen auf den ausgewiesenen durchschnittlichen Mischpreis unserer Fernwärme eine eher untergeordnete Rolle.

Wir sind davon überzeugt, dass die neue Preisregelung auch weiterhin eine stabile Basis darstellt, um die positive und wettbewerbsgerechte Preisentwicklung bei der FHW fortzusetzen. Wir können Ihnen damit auch künftig eine marktorientierte Preisgestaltung zusichern.

Umbasierung der Indexwerte der aktuellen Preisbestimmungen

Sowohl die aktuellen als auch die ab 1. Oktober 2024 neu geltenden Preisbestimmungen enthalten Preisänderungsklauseln, welche Indizes des Statistischen Bundesamtes der Fachserie 17 Reihe 2 und nach den aktuellen Preisbestimmungen auch der Reihe 8.1 (Steinkohle) verwenden. Das Statistische Bundesamt hat diese Indizes im Januar 2024 turnusmäßig auf das Basisjahr 2021=100 (bisher 2015=100) umgestellt, um die Marktveränderungen sachgerecht in den Indizes abzubilden. In diesem Zusammenhang erfolgte durch das statistische Bundesamt auch eine Anpassung des Güterverzeichnisses und damit der laufenden Nummerierung der jeweiligen Indizes.

Aufgrund der Anpassungen des Statistischen Bundesamts hat FHW entsprechend den Regelungen in den Preisbestimmungen ebenfalls ihre Basiswerte der Preisführungsgrößen aktualisiert und die Umbasierung auf das Basisjahr 2021=100 berücksichtigt. Diese Umbasierung der Zahlenreihen für die Erzeugerpreis- und Einfuhrpreisindizes durch das Statistische Bundesamt auf die neue Basis 2021=100 (bisher 2015=100) hat keine preisverändernden Auswirkungen. Sie erfolgt preisneutral zum 1. Oktober 2024. Die Ihnen bekannten Preise der ersten drei Quartale 2024 bleiben ebenfalls gleich.

Anpassung der Fernwärmepreise

Die Fernheizwerk Neukölln AG passt in Anwendung der vertraglich vereinbarten Preisänderungsbestimmungen ihre Preise für die Fernwärmelieferungen ab 1. Oktober 2024 an. Für die anstehende Preisänderung gelten bezogen auf den Grund-, Arbeits- und Emissionspreis noch die alten Preisbestimmungen in der Fassung vom 1. April 2018, aktualisiert im Oktober 2024 (Umbasierung auf Preisbasis 2021=100). Die Umstellung auf die neuen Preisbestimmungen mit neuen Preisindizes und Preisänderungsklauseln ab 1. Oktober 2024 erfolgt preisneutral. Diese Änderungen wirken erst ab der nächsten Anpassung der Fernwärmepreise im April 2025.

Die für die aktuelle Preisanpassung entscheidenden Referenzwerte sind in den Referenzzeiträumen deutlich gesunken und führen zu einer Reduzierung des Arbeitspreises. So liegen die Indexwerte für Erdgas Börsennotierungen und Erdgas Haushalte im ersten Halbjahr 2024 um 29 % bzw. um 6 % unterhalb des Niveaus des zweiten Halbjahres 2023. Bei den Indexwerten für Holzpellets gab es mit 25 % ebenfalls einen deutlichen Rückgang. Der Referenzwert für Steinkohle ist zur letzten Preisanpassung im April 2024 unverändert, da er sich auf das Gesamtjahr 2023 bezieht. Im Ergebnis sinkt der Arbeitspreis um rd. 15 % von netto 78,71 €/MWh auf netto 67,29 €/MWh.

Im Zuge von rückläufigen Preisen für Emissionszertifikate (- 20 %) sinkt auch der Emissionspreis von netto 9,50 €/MWh auf netto 7,57 €/MWh.

Der Grundpreis wird per Oktober 2024 nicht angepasst und bleibt unverändert bei netto 59,38 €/kW.  

Insgesamt sinkt der Durchschnittspreis von netto 127,80 €/MWh auf netto 114,45 €/MWh.

Ab dem 1. Oktober 2024 gelten laut Preisblatt 2024/10 die folgenden Preise:

Arbeitspreis                netto:   67,29 €/MWh brutto: 80,08 €/MWh

Emissionspreis           netto:   7,57 €/MWh brutto: 9,01 €/MWh

Grundpreis                netto:   59,38 €/kW p.a. brutto: 70,66 €/kW p.a.

                                 

FHW wurde bei der Erstellung und Einführung der neuen Preisbestimmungen von einer renommierten Wirtschaftsberatungsgesellschaft beraten.

Zu Ihrer Information können Sie die neuen Preisbestimmungen und unser Preisblatt (Anlage 3 bzw. 4 zum Wärmeversorgungsvertrag) auf unserer Homepage unter https://fhw-neukoelln.de/preisbildung/ abrufen.

Mit freundlichen Grüßen

Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft

Die Vorständin