Wir passen unsere Preise an


Öffentliche Bekanntmachung

Die FHW Neukölln AG passt zum 1. August 2025 ihre Preise für die Fernwärmeversorgung an. Damit ändern sich auch die Regeln zur Preisänderung, die in unseren Fernwärmeverträgen enthalten sind.

Die Versorgung unserer Kunden erfolgt auf Grundlage der allgemeinen Versorgungsbedingungen nach der AVBFernwärmeV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme). Laut Bundesgerichtshof dürfen und müssen wir als Fernwärmeanbieter solche Bedingungen einseitig durch öffentliche Bekanntmachung anpassen, wenn das nötig ist, damit unsere Preisänderungsklauseln auch weiterhin rechtlich zulässig sind.

Der Grund: Die Preisänderungsklauseln müssen nach § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV zwei Dinge berücksichtigen:

  1. Die Entwicklung unserer eigenen Kosten für die Erzeugung und Lieferung der Wärme,
  2. Die allgemeine Marktsituation auf dem Wärmemarkt.

Steigende Kosten durch den Kohleausstieg, den Umbau hin zu einer CO²-neutralen Wärmeerzeugung sowie die allgemeine wirtschaftliche Lage machen diese Änderungen notwendig. Diese Faktoren spiegeln sich in den neuen Preisregelungen ab dem 1. August 2025 wider.

Zudem führen wir ab dem 1. August 2025 für neue Verträge einen nach Anschlusswert gestaffelten Grundpreis ein. Damit wollen wir die verbrauchsunabhängigen Kosten der Wärmeversorgung gerechter und tragfähiger verteilen.

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