Information der Öffentlichkeit zu den Störfallanlagen der Fernheizwerk Neukölln AG gemäß § 8a in Verbindung mit Anhang V Teil 1 der Störfallverordnung (12. BImSchV)
Information der Öffentlichkeit zu den Störfallanlagen der Fernheizwerk Neukölln AG gemäß § 8a in Verbindung mit Anhang V Teil 1 der Störfallverordnung (12. BImSchV)
Das Kraftwerk der Fernheizwerk Neukölln AG fällt in die untere Klasse der Störfallverordnung. In den nebenstehenden Verlinkungen erhalten Sie die gemäß § 8a in Verbindung mit Anhang V Teil 1 geforderten Informationen.
Für weitergehende Informationen können Sie sich an den Umweltbeauftragten der Fernheizwerk Neukölln AG unter der Rufnummer 030 688904-28 wenden.